Zahlungsaufforderung der Euro Invest Inkasso im Auftrag der TOP FIN 7 Mann GmbH wegen Vermittlung einer Finanzsanierung

Aktuell melden sich hier viele Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Euro Invest Inkasso erhalten haben. Auftraggeber ist die Firma TOP FIN 7 Mann GmbH mit Sitz in der Schweiz. Hintergrund der Zahlungsaufforderung ist offensichtlich der Abschluss eines Finanzierungsvertrages. Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung von Finanzsanierungen zur Schuldenregulierung. Viele Betroffene berichten in diesem Zusammenhang, im Internet auf der Suche nach einem Kredit gewesen zu sein. Das Angebote der TOP FIN 7 Mann GmbH wurde von vielen Betroffenen jedoch dahingehend verstanden, ein Darlehen in einer bestimmten Höhe zu erhalten und haben daher einen entsprechenden Antrag gestellt, welcher sogleich positiv beschieden wurde. Tatsächlich weißt die TOP FIN 7 Mann GmbH darauf hin, keine Kredite oder Darlehen zu vergeben. In der Folgezeit erhielten die Betroffenen eine Abschlussrechnung über die Vermittlungsgebühr. Wer die geforderte Vermittlungsgebühr nicht bezahlt hat, erhielt sodann eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro. Es stellt sich nun die Frage, ob angesichts des Irrtums die geltend gemachte Forderung bezahlt werden muß oder ob der Vertrag angefochten werden kann.

Wichtiger Hinweis:

Betroffenen, die im Internet auf der Suche nach der Vergabe von Krediten oder Darlehen sind, sollten bei entsprechenden Angeboten sehr vorsichtig und aufmerksam sein. Denn häufig beziehen sich die Angebote lediglich auf die Vermittlung einer Finanzsanierung zur eigenen Schuldenregulierung. Anders als es die Betroffenen sich zunächst vorstellen, beinhaltet dieses Angebot nicht die Vergabe eines Kredites, sondern lediglich ein Vermittlungsauftrag, der die Vermittlung eines Schuldnerhilfevertrages zum Gegenstand hat. Wenn Sie auch eine solche Anfrage im Internet gestellt und in der Folgezeit dann auch eine Zahlungsforderung über die Vermittlungsprovision erhalten haben, sollten Sie diese Forderung nicht vorschnell begleichen. Lassen Sie zunächst den Sachverhalt durch eine rechtskundige Person prüfen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie aufgrund einer vergleichbaren Anfrage im Internet in der Folgezeit eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.